Einleitung

Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE ist ein Verein und verfolgt laut Statuten folgende Ziele:

  • Wissenschaftsbasierte und fachlich unabhängige Ernährungsinformationen für die Praxis bereitstellen und die Schweizer Ernährungsempfehlungen verbreiten.
  • Mit nationalen, kantonalen, kommunalen und privaten Akteuren kooperieren und ausgewogene Ernährung verschiedenen Bevölkerungsgruppen vermitteln.
  • Verhältnisse fördern, die eine ausgewogene Ernährung ermöglichen.

Sämtliche Aktivitäten der SGE zielen auf die Umsetzung ihres statuarisch definierten Zwecks.

Der vorliegende Verhaltenskodex beschreibt die wesentlichen Handlungsgrundsätze der SGE nach Innen und nach Aussen. Spezifische Regelungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der SGE und in der Datenschutzerklärung der SGE definiert. Weiterführende Regelungen werden in entsprechenden Vereinbarungen und/oder Offerten definiert.

 

Grundsätze

Die SGE ist die nationale Fachstelle rund um die ausgewogene, nachhaltige Ernährung und hat eine hohe Glaubwürdigkeit. Um diese Glaubwürdigkeit zu wahren und ihren Zweck zu erfüllen, richtet sich die SGE nach den geltenden Rechten und Gesetzen.
Fachlich richtet sich die SGE nach den Schweizer Ernährungsempfehlungen des BLV und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die SGE und ihre Mitarbeitenden sind sich ihrer Verantwortung der Gesellschaft gegenüber bewusst. Bei der Berichterstattung und Kommunikation sind die SGE und ihre Mitarbeitenden transparent und handeln unvoreingenommen.
Die SGE erachtet die Menschenwürde als elementare Voraussetzung des menschlichen Zusammenlebens und handelt nach Innen und nach Aussen dementsprechend.

 

Geschäftsbeziehungen

Die SGE geht für die Erfüllung ihres Zwecks unterschiedliche Beziehungen mit Geschäftspartner:innen ein. Dabei kann es sich um Mitgliedschaften (Einzel, Kollektiv, Gönner), öffentliche (Bund, Kantone, Gemeinden, Schulen), private Partner:innen mit oder ohne öffentlichen Auftrag (Stiftungen, NGOs, Firmen) oder auch Einzelpersonen handeln. Die SGE behält sich vor, Anfragen zu einer Kooperation ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen gilt:

  • Die SGE übernimmt Aufträge, die dem Vereinszweck dienen.
  • Die SGE basiert alle Arbeiten auf wissenschaftsbasierten und fachlich unabhängigen Ernährungsinformationen und den Schweizer Ernährungsempfehlungen.
  • Die SGE geht gewissenhaft mit vertraulichen Daten um und gibt diese nicht an Dritte weiter.
  • Die SGE pflegt eine offene Kommunikation. Im Geschäftsbericht und auf der Homepage werden Kooperationen transparent aufgeführt.
  • Allfällige Werbeinhalte von Geschäftspartner:innen werden immer klar von fachlichen Inhalten sowie dem Namen und Logo der SGE getrennt.
  • Die SGE gewährt innerhalb von Geschäftsbeziehungen keine ungebührenden Vorteilnahmen (wie Geschenke) zugunsten der SGE oder der Geschäftspartner:innen.

 

Fachliche und finanzielle Unabhängigkeit

Als Verein finanziert sich die SGE über Mitgliederbeiträge, Dienstleistungen, Publikationen und Mandate. Um die finanzielle Unabhängigkeit der SGE zu sichern, werden bewusst verschiedene Finanzierungsquellen angestrebt. Die fachliche Unabhängigkeit ist in jedem Fall gesichert. Weder Mitglieder noch Auftraggebende haben Einfluss auf fachliche Aussagen der SGE. Geschäftspartner:innen haben jedoch in gegenseitiger Absprache die Möglichkeit, auf die Zusammenarbeit mit der SGE hinzuweisen (z.B. bei Gönnermitgliedschaften).

 

SGE/Bern, vom SGE Vorstand verabschiedet am 11. November 2021
Aktualisiert auf Basis der Statutenänderung vom Mai 2023